Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Jörn Bluhm stellt den Antrag, § 9 der Hausordnung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Sehnde um folgenden Passus zu ergänzen:
Hunde sind insofern erlaubt, wenn der Obdachlose schon in Begleitung des Hundes ist. Das Tier darf keine Verhaltensauffälligkeiten aufweisen und keine Listenhunde-Rasse sein wie z.B. American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Cane Corso oder Rottweiler. Das Tier muss innerhalb einer Woche einem Tierarzt vorgestellt werden.
Nach intensiver Aussprache wird über die Ergänzung abgestimmt.
Beschluss: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Sehnde, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde und die Neufassung der Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft in Bolzum.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
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