Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss:
1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.
2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG) 2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG) 3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG) 4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG) 5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG) 6. Garten der Sternenkinder (SWG) 7. Mensch und Tier (UWG) werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.
3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden: 1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30) 2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35) 3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38) 4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40): Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.
4. Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation einbeziehen.
5. Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen. Herstellung eines weiteren Friedhofseingangs im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen.
6. Sargwahlgräber (SWG) für Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre - Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne - Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit - Größen: 0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m, 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m - bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m: Stele optional, keine Einfassung bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m: Stele und Stein optional, keine Einfassung - Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten
7. Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die geplante Gebührenkalkulation aufnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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