Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Auswirkungen des NKiTaG ab 01.08.2021  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Frau Jungclaus beginnt zu erläutert, was das Neue NKiTaG, welches am 01.08.2021 in Kraft getreten ist,r die Verwaltung zu bedeuten hat. Erste Neuerungen, mussten schon zum 01.10.2021 umgesetzt werden, da dies auch der Stichtag der Finanzhilfe ist. Laut dem Gesetz gibt es nur noch pädagogische Fachkräfte = Erzieher*innen/Grundschullehrer*innen/Heilpädagogen*innen die den dagogischen Bildungsauftrag übernehmen dürfen. Unterstützend dürfen auch pädagogische Assistenz Kräfte = Sozialassistenten mit eingesetzt werden. Die personelle Mindestbesetzung in den Gruppen auch in den Sonderöffnungszeiten sind laut Gesetz immer mit zwei pädagogischen Fachkräften zu besetzten. Sollte allerdings keine pädagogische Fachkraft zur Verfügung stehen, da es der Arbeitsmarkt nicht hergibt, kann auch eine pädagogische Assistenzkraft eingesetzt werden. Da der momentane Arbeitsmarkt keine Fachkräfte hergibt, gibt es zurzeit einen Bestandsschutz.  

 

Es besteht allerdings noch Krungsbedarf, da die eingestellten Erzieher*innen, die als Zweitkraft in einer Gruppe arbeiten, nicht mehr als Sozialassistenten*in bezahlt werden dürfen, sondern als Erzieher*innen. Hierbei handelt es sich um ca. 5-10 Stellen, die rückwirkend zum 01.08.2021 von S03 auf S08 höhergestuft werden müssen.

 

Herr Amiri fragt, ob es gar keine Möglichkeit gibt, den Frühdienst in den Kitas aufrecht zu erhalten. Frau Jungclaus erläutert, dass wir in den mehrgruppigen Einrichtungen die Stunden geschoben haben, so dass es weiterhin einen Frühdienst geben kann. In 3 Kitas, die nur ein oder zwei Gruppen haben, musste der Frühdienst reduziert werden und kann erst ab 07:30 Uhr starten.

 

Herr Schuchardt fragt, ob wir den Mitarbeitern*innen anbieten sich nebenberuflich zum Erzieher*in weiterzubilden. Frau Junclaus erläutert, dass wir dieses bereits tun und die Mitarbeiter*innen auch einen Tag in der Woche, für die Schule freistellen. Allerdings dauert die nebenberufliche Ausbildung 3 ½ Jahre. Herr Schuchardt schlägt vor, dass man sich mit anderen Kommunen zusammentut um ggf. die Ausbildung ein bisschen voranzutreiben.

 

Frau Jungclaus ergänzt zum Thema Frühdienst, dass sie alle Möglichkeiten in Bewegung setzt und versucht den Frühdienst zumindest in Rethmar und im Südtorfeld ab 7 Uhr wieder anbieten zu können.