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Auszug - Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Wehmingen
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsrat Wehmingen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schulhaus Wehmingen
Ort: Von-Wemighe-Str. 8, 31319 Sehnde-Wehmingen
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 3G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind. Alternativ können Sie auch einen Antigen-Schnelltest (maximal 24- Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
2021/0924 Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Beschlussvorlage vor und geht detailliert auf die Anlage 2 der Abwägungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ ein.

 

Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft beantwortet.

 

Der Ortsrat stimmt über die Abwägungen zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung und dem Satzungsbeschluss gemeinsam ab.

 

 


Beschluss

a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschluss-vorschläge in der Anlagen 2 werden beschlossen. Die Anlagen 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung und die Begründung dazu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en