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Auszug - Vorstellung der geänderten Planungen der Straßenbaumaßnahmen Friedhofstraße und Papenteich  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 2G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind.
 
Wortprotokoll

Herr Jahnke teilt mit, warum die Planungen der Straßenbaumaßnahmen Friedhofstraße und Papenteich geändert wurden und stellt die geänderten Planungen ausführlich vor.

 

Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Jahnke beantwortet.

 

Ortsbürgermeister Haarstrich unterbricht die Sitzung von 18:45 Uhr bis 19:10 Uhr und gibt den Zuhörern Gelegenheit, Fragen zu den geänderten Planungen zu stellen.

 

Die Fragen werden von Herrn Jahnke beantwortet.

 

Es wird die Anfrage zur Einstufung dieser Straßen für die Abrechnung der Kostenanteile der Anlieger*innen gestellt.

 

Verwaltung: Wird weitergeleitet.

 

rgermeister Kruse hat zugesagt, dass dann die nachstehende Antwort vom zuständigen Fachdienst im Protokoll aufgeführt wird:

 

„Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung - ABS) hat für jede Erschließungsanlage (Straße) eine Vorteilsbemessung zu erfolgen, die sich an der Abgeltung des öffentlichen Interesses an der Einrichtung bemisst.

 

Die Friedhofstraße in Haimar  ist eindeutig als öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen. Demnach beträgt der Anteil der Anlieger für bspw. die Fahrbahn 30 % des beitragsfähigen Aufwandes. Für die weiteren Nebenanlagen der Straße, wie Straßenbeleuchtung, Gehwege etc. beträgt der Anliegeranteil dagegen 60 %  des beitragsfähigen Aufwandes. Die einzelnen Prozentsätze für weitere Nebenanlagen sind in § 4 Abs. 3 Nr. 2 a) bis e) der Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführt.

 

Die Straße Papenteich ist dagegen als öffentliche Einrichtung mit überwiegendem Anliegerverkehr einzustufen. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt hier gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung für alle Teileinrichtungen immer 65 %.“

 

 

Der Ortsrat nimmt die Vorstellung der geänderten Planungen zur Kenntnis.