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Auszug - Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 13.1
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet nach der 3G-Regel statt. Bitte bringen Sie einen Nachweis mit, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Alternativ können Sie auch einen Antigen-Schnelltest (maximal 24- Stunden alt)oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
2021/0924-1 Bebauungsplan Nr. 508 "Siedlung Hohenfels" und Erhaltungssatzung nach
§ 172 (1) Nr. 1 BauGB im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0924
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wolfgang Ostermeyer ist zu diesem Punkt nicht anwesend.


Beschluss:
 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung und die ergänzte Begründung dazu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

3

Enthaltung/en