Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Juliane Gorka und Frau Saskia Bartels- Wehrhahn erläutern anhand einer Präsentation sehr ausführlich den Vorschlag für eine Richtlinie zur Einrichtung eines Kinder - Jugendbeirats in der Stadt Sehnde.
Die Richtlinie wird von allen Fraktionen sehr begrüßt. Es gibt zu einzelnen Punkten, insbesondere dem Wahlverfahren, dem Wahlalter und auch der Vertretung in den Fachausschüssen einige Nachfragen.
Hieraus ergeben sich folgende Änderungs- und Ergänzungswünsche:
§ 3 Absatz 1 Hier wird ergänzt, dass die Amtszeit ggf. über das 18. Lebensjahr hinaus andauern kann.
§ 4 Absatz 8 Die Anzahl der Wahltage wird von zwei auf drei geändert.
§ 4 Absatz 8 Punkt 1. und Punkt 2. Neben der KGS und dem Kinder- und Jugendtreff wird das Rathaus als weiterer Wahlort in die Richtlinie aufgenommen.
§ 4 Absatz 8 Punkt 11. Die Wahlergebnisse werden auch im Rathaus der Stadt Sehnde ausgehängt.
§ 7 Absatz 1 Nach dem ersten Satz des Absatzes 1 wird in Klammern die Ergänzung „gem. § 2 Absatz 3“ ergänzt. In Satz zwei wird das Wort „möglichst“ eingefügt.
§ 8 Absatz 3 Grundsätzlich soll der Kinder- und Jugendbeirat die Möglichkeit bekommen an allen Fachausschüssen als beratendes Mitglied teilzunehmen.
Abschließend läßt Herr Dr. Schinze- Gerber über die Beschlussempfehlung abstimmen:
Beschlussempfehlung: Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Einführung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Stadt Sehnde und die Richtlinie des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde mit den genannten Änderungen aus der Beratung der Fachausschüsse, sowie die damit verbundenen jährlichen Aufwendungen in Höhe von 5.000,00 € und zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. 5.000,00 € für eine Wochenarbeitsstunde im Kinder- und Jugendtreff.
Abstimmungsergebnis:
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