Beschluss:
Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des Flurstücks 14/25 der Flur 15 zur Größe von insgesamt ca. 695 m² und eine Teilfläche des Flurstücks 38/2 der Flur 16 zur Größe von ca. 3 m² als Teilstücke der "Vorsteher-Rust-Straße", Gemarkung Sehnde, derzeit Verkehrsfläche der "Vorsteher-Rust-Straße", gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.