Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
hier: Widmung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges "Trendelkampsweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
Beschluss: Das Teilstück des Wirtschaftsweges „Trendelkampsweg“, in der Gemarkung Sehnde mit der Flurbezeichnung „Am Trendelkampe“, Flur 22, Flurstück 18/2, wird gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.