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Auszug - Beteiligung der Gemeinde Algermissen, der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, der Gemeinde Lengede, der Gemeinde Lilienthal und des Flecken Salzhemmendorf als Träger an der Hannoversche Informationstechnologien AöR und Beschluss der 7. Änderungssatzungzur Änderung der Satzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 13
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2022/0135 Beteiligung der Gemeinde Algermissen, der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, der Gemeinde Lengede, der Gemeinde Lilienthal und des Flecken Salzhemmendorf als Träger an der Hannoversche Informationstechnologien AöR und Beschluss der 7. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage Nr. 2022/0135.

 

Es findet eine kurze Aussprache statt.


Beschluss:

 Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

 1. Der Rat stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Sehnde und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

2. Der Rat beschließt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital r jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en