Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch die freie Landschaft, im Süden durch den Peiner Weg und im Westen durch die vorhandene Wohnbebauung an der Friedenstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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