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Auszug - Beschaffung von Sitzbänken und Abfalleimern aus Ortsratsmitteln - aktueller Stand der Dinge  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

G. Kraft gibt einen Sachstandsbericht ab. Nach Lieferung der Bänke und Abfallbehälter wird der Ortsratsbeschluss in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister und dem Ortsrat umgesetzt. Der Ortsrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis, es wird kein Beschluss gefasst.

Im Übrigen gilt aus Sicht des Bürgermeisters für derartige Maßnahmen folgendes:

Die Verwaltung hat darauf zu achten, dass die Beschlüsse der OR sich in ihrem gesetzlich festgelegten „Zuständigkeitsbereich" bewegen. Mit den Beschlüssen über die Beschaffung von Ruhebänken und Abfallbehältern wird insoweit im Zuständigkeitsbereich des rgermeisters, der sich um die laufende Verwaltung zu mmern hat, eingegriffen, als sich die Unterhaltung von Abfallbehältern und Ruhebänken auf die Personalkapazitäten insbesondere des Baubetriebshofes auswirkt. Daher kann die Beschaffung dieser Produkte nur in Abstimmung mit der Stadtverwaltung erfolgen, es sei denn, die Mitglieder der Ortsräte mmern sich um die sich aus ihren Beschlüssen ergebende Unterhaltung bzw. finanzieren diese aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget.

Nach den vorliegenden Informationen ist diese Abstimmung bzgl. des Beschlusses des OR Sehnde vorab erfolgt, so dass die Beschaffung und spätere Unterhaltung von Abfallbehältern und Ruhebänken in dem beschlossenen Umfang erfolgt.

Beschlüsse mit den vorstehend beschriebenen Auswirkungen stehen bei einer durch die Stadtverwaltung unterstellten Unterhaltung unter dem Vorbehalt ihrer Umsetzung im Rahmen des vorhandenen Personalbestands oder durch entsprechende Erhöhung der Personalressourcen durch einen Ratsbeschluss.

 

Aus dem Ortsrat werden Zweifel im Hinblick auf die Auslegung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geäert. O. Kruse erklärt die Anregungen aus dem Ortsrat mitzunehmen.