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Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Wehmingen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Schulhaus Wehmingen
Ort: Von-Wemighe-Str. 8, 31319 Sehnde-Wehmingen
 
Wortprotokoll

- Ist die Vergabe der Haunummern zum Eckgrundstück „Heinrichstr./Kleine Str.“ mit Nr. 1b und 1d korrekt erfolgt?

Verwaltung: Wird geklärt

- Besteht im Rahmen des „Grünflächenprojekts“ die Möglichkeit der Aufwertung von bereits bestehenden Flächen, hier der „Dreiecksfläche“ südlich der Schienen des Straßenbahnmuseums, auf der bereits Obstbäume stehen.?

Verwaltung: Es handelt sich bei der „Dreiecksfläche“ um den nördlichen Teil des  Flst. 35/5, Flur 7, Gem. Wehmingen; dieses befindet sich in Privateigentum. Dort besteht nach Auskunft von Fr. Vorholt seit ca. 3 Jahren eine Anpflanzung von Obstbäumen, die Wiese wird etwa 1x jährlich gemäht. Der Ortsrat möchte die Fläche weiter entwickeln und den Artenreichtum fördern. Es besteht z.B. die Idee der Anpflanzung oder Ansaat von heimischen Wildstauden. Um konkrete               Entwicklungsmaßnahmen zu besprechen und mit Zielen bzw. anderen Maßnahmen               der Stadt zu koordinieren, kann Fr. Zilkenath (bis 30.11. oder anschließend Fr. Haack) seitens der Verwaltung bei einem gemeinsamen Ortstermin beraten.

 

- Besteht die Möglichkeit, auf der Hohenfelser Straße die maximale Geschwindigkeit auf 20 km/h zu reduzieren? Die Straße ist mit Kopfstein gepflastert und die Lärmbelästigung sinkt mit der Geschwindigkeit der Fahrzeuge.

Verwaltung: Die Hohenfelser Straße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. 2018  wurden zudem alle Einmündungen so umgebaut, dass durchgängig „Rechts-vor-              Links“ gilt. Durch die einheitliche Vorfahrtsregelung wird unter anderem auch eine               verkehrsberuhigende Wirkung „vom Berg kommend“ generiert.

Unterhalb der Tempo-30-Zone existiert in der StVO die „verkehrsberuhigte Zone“ oder der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich“. Die Voraussetzungen für beide - unter anderem „überwiegende Aufenthaltsfunktion“ - liegen in der Hohenfelser Straße               nicht vor.

Unter dem genannten Lärmaspekt wäre (zumindest wohngebietsnah) ein lärmmindernder Fahrbahnbelag sowie mittelfristig eine turnusmäßige Geschwindigkeitsüberwachung zielführender.

 

- Wie ist der Sachstand betreffend des zu beschaffenden Notstromaggregats für das Schulhaus Wehmingen sowie der baulichen Maßnahmen für die Einspeisung von Strom?

Verwaltung: Die Verwaltung überprüft alle städtischen Liegenschaften auf ihre Geeignetheit zur Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes im Katastrophenfall, z. B. Stromausfall. Die erforderliche technische Herrichtung erfolgt zurzeit vorzugsweise im Zusammenhang mit anstehenden Sanierungs-/Neubaumaßnahmen. Das Dorfgemeinschaftshaus mit dem angeschlossenen Feuerwehrhaus ist eine grds. geeignete Liegenschaft.

 

-Wie ist der Sachstand betreffend der einzurichtenden E-Ladesäule am Sportplatz Wehmingen?

Verwaltung: Die Stadt Sehnde hat mit der Sondierung geeigneter Standorte sowie Herrichtung von E-Ladesäulen die Stadtwerke Sehnde beauftragt. Im Rahmen einer Ortsbgm.-Dienstbesprechung wurde hierzu mitgeteilt, dass die Aufstellung von E-Ladesäulen vorzugsweise in Bereichen sinnvoll erscheint, in denen Menschen keine Möglichkeit haben, ihre E-Fahrzeuge über eine eigene Wallbox zu laden. Das ist in Bereichen mit Mehrfamilienhäusern der Fall. Bereiche wie z. B. eine Sportanlage, an der sich Personen nur für eine relative kurze Zeit aufhalten, werden - auch aufgrund der Wirtschaftlichkeit des Betriebs - aktuell als nicht für eine E-Ladestation geeignet angesehen.

 

- Kann im Schulhaus Wehmingen ein W-Lan-Router für die allgemeine Nutzung installiert werden?

Verwaltung: Der Verwaltung liegt bereits eine Liste mit von den Ortsräten vorgeschlagenen Bereichen für öffentliches WLAN vor. Für Wehmingen wurde u. a. das Schulhaus Wehmingen und Umgebung („von-Wemighe-Str./Heinrichstr.“) gemeldet. Nach dem jetzt erfolgten Anschluss des Schulhauses an das Glasfasernetz ist die Herrichtung des öffentlichen WLAN-Anschlusses in Vorbereitung.

- Die Gossenreinigung der Straßen in Wehmingen ist in Teilen unzureichend. Auch ist der Krautwuchs teils erheblich. Die Bürger*innen in Wehmingen sind daher verärgert über die hohen Kosten, die für die Straßenreinigung anfallen. 

Können die Gossen regelmäßig mit einer Krautbürste gereinigt werden?

Besteht die Möglichkeit, an den Tagen, an denen die Straßenreinigung durchgeführt wird, ein Parkverbot auszusprechen damit die Straßen vollständig gereinigt werden können?

Verwaltung: Der Rat der Stadt Sehnde hat den Pflegeintervall der Straßenreinigung vor einiger Zeit neu festgelegt. Die Kehrmaschine fährt die Ortsteile seitdem nicht an festen Wochentagen an. Insoweit ist die Festlegung eines temporären Parkverbots nicht beabsichtigt.

 

Es wird gebeten, der Verwaltung entweder über die Rubrik „Bürger-Tipps“ oder das Postfach rathaus@sehnde.de besonders „verkrautete“ Gossenbereich zu melden.

 

-Besteht die Möglichkeit, Wehminger Eltern bei der Vergabe von Plätzen in der Kita Wehmingen vorrangig zu berücksichtigen?

Verwaltung: Nein, denn für die Vergabe von Kita-Plätzen gibt es ein nach einem Punktesystem festgelegtes Verfahren.

 

-Können die Betreuungszeiten der Kita Wehmingen verlängert werden?

Verwaltung: Der Bedarf an längeren Betreuungszeiten in den Kitas wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Das es sich hier um eine freiwillige Leistung handelt erfolgt die Anpassung auch unter Berücksichtigung des damit verbundenen finanziellen Aufwands insbesondere für die Betreuungskräfte. Gerade in eingruppigen Kitas wie in Wehmingen stellt sich dies als eine für die Kita-Verwaltung besondere Herausforderung dar. Für die Kita Wehmingen ist aktuell keine Verlängerung der Betreuungszeit geplant

 

-Kann bei den Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt mit mehr „Augenmaß“ vorgegangen werden? Hier kam es in den vergangenen Wochen und Monaten auch in Wehmingen zu fragwürdigen Entscheidungen, die im Rahmen von Widerspruchsverfahren bzw. Klageverfahren voraussichtlich hätten aufgehoben werden müssen. Unseres Erachtens ist es nicht bürgerfreundlich, die Bürgerinnen und Bürger bei minimalen Verstößen, die keine Gefährdung oder Behinderungen von Fußgängern darstellen, auf den Rechtsweg zu verweisen. 

Verwaltung: Die Durchführung der Kontrolle des „ruhenden Verkehrs“ erfolgt auf Grundlage der in der StVO festgelegten Regelungen, die keinen Ermessensspielraum zulassen.