Frau Rohwerder stellt den Teilhaushalt 2 anhand einer Power Point Präsentation vor, die im Vorfeld allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde. Herr Amiri stellt den Antrag, den Zuschuss für den Flüchtlingshilfeverein auf 50.000 € pro Jahr zu kürzen. Abstimmungsergebnis: 4 | Ja-Stimme/n | 5 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Frau Rohwerder hat vom Flüchtlingshilfeverein noch keine Abrechnung für 2022 erhalten, diese fordert sie nach. Beschluss: Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt zum Haushaltsplanentwurf zum Teilhaushalt 2 folgende Änderungen: 31110 Hilfe zum Lebensunterhalt Wie die Aufwendungen sind auch die Erträge in allen Jahren auf jeweils 22.000 € anzuheben. 31180 Hilfe zur Pflege Abweichend zum Entwurf werden sowohl Aufwand (ohne Personalkosten) als auch Erträge in allen Jahren auf jeweils 24.100 € festgesetzt. 31160 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Abweichend zum Entwurf werden Aufwand und Ertrag für 2023 und 2024 auf jeweils 104.600 € festgesetzt (Korrektur Eingabefehler). Der Aufwand wird für 2025 ebenfalls auf 104.600 €, für 2026 auf 133.700 € und für 2027 auf 125.700 € festgesetzt. 31190 Verwaltung der Sozialhilfe Der Betrag für Schuldnerberatung reduziert sich um je 600 € in 2023 und 2024 gemäß Mitteilung der Schuldnerberatung. 31500 Soziale Einrichtungen Der Ansatz für die Honorarkosten für Flüchtlingssozialarbeit wird auf 724.000 € angehoben. 31550 Unterkünfte für Asylsuchende In 2026 sind die öffentlich-rechtlichen Entgelte auf 2.221.900 € herauf zu setzen. Der Aufwand (Sach- und Dienstleistungen) ist bei den Honoraren für eine mögliche Heimleitung sowie eine Vergabeunterstützung in 2023 und 2024 auf 230.000 € zu erhöhen. 34600 Wohngeld Sowohl der Aufwand wie auch der Ertrag für die Transferaufwendungen werden auf je 2.040.000 € in den Jahren 2023-2027 angehoben. 31290 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende Hier werden Personalkosten für eine Gestellung von Personal für das JobCenter abgebildet. Ab 2025 sind Aufwand und Ertrag aus der Planung zu nehmen, da dann die Gestellung entfällt. 31300 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) In 2023 werden Ertrag und Aufwand (ohne Personalkosten) auf jeweils 280.000 €, in den Folgejahren bis 2027 jeweils auf 133.000 € festgesetzt. |
Abstimmungsergebnis:
10 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |
Herr Bruns stellt den Teilhaushalt 4 anhand einer Power Point Präsentation vor, die im Vorfeld allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde.
Es wird rege über die Anschaffung von Spielgeräten diskutiert, die eine Summe von 95.000 € in den Haushalten ausmachen. Es wird sich darauf geeinigt, dass die Anschaffung der Nestschaukel für die GS Breite Straße auf 2025 geschoben wird.
Beschluss:
Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt zum Haushaltsplanentwurf zum Teilhaushalt 4 folgende Änderungen:
21100 Grundschulen
Abweichend zum Entwurf sollen die Ansätze beim Sachkonto 4271023 für das Haushaltsjahr 2023 auf 111.800 € und für 2024 auf 139.600 € reduziert werden.
Abweichend zum Entwurf wird die Nestschaukel für die Grundschule Breite Straße auf das Haushaltsjahr 2025 geschoben. Der Ansatz für 2024 wird somit auf 0,00 € gesetzt.
Die Ansätze für die Medienentwicklungspläne (MEP) sollen für alle Schulen um jeweils 20 % gekürzt werden. Die Ansätze für die Grundschulen ändern sich dadurch wie folgt:
2023
| Ansatz laut Entwurf | Neuer Ansatz |
Grundschule Breite Straße | 37.000 € | 29.600 € |
Astrid-Lindgren-Grundschule | 21.600 € | 17.300 € |
Grundschule Höver | 15.100 € | 12.100 € |
Grundschule Ilten | 24.000 € | 19.200 € |
Grundschule Rethmar | 15.600 € | 12.500 € |
2024
| Ansatz laut Entwurf | Neuer Ansatz |
Grundschule Breite Straße | 17.400 € | 14.000 € |
Astrid-Lindgren-Grundschule | 5.300 € | 4.300 € |
Grundschule Höver | 4.100 € | 3.300 € |
Grundschule Ilten | 9.000 € | 7.200 € |
Grundschule Rethmar | 11.400 € | 9.200 € |
21800 Kooperative Gesamtschule
Der Ansatz für MEP soll um 20 % gekürzt werden. Der Ansatz reduziert sich für 2023 dann von 156.200 € auf 125.000 € und für 2024 von 132.400 € auf 106.000 €.
Abweichend zum Entwurf sollen die Ansätze für die Klassensätze, INV14.014, um die Hälfte reduziert werden. Die neuen Ansätze sind für 2023 und 2024 somit jeweils 10.000 €.
24300 Sonstige schulische Aufgaben
Abweichend zum Entwurf soll der Ansatz für die CO2-Warngeräte auf 50.000 € reduziert werden. Zu den Haushaltsplanungen war mit mehr Warngeräte gerechnet, als tatsächlich benötigt werden. Demzufolge sind auch die Einnahmen auf 40.000 € zu reduzieren.
28100 Sonstige Heimat- und Kulturpflege
Abweichend zum Entwurf soll der Ansatz für die Regalanlage für das Archiv von ursprünglich 50.000 € auf 30.000 € gekürzt werden.
421000 Förderung des Sports
Abweichend zum Entwurf sollen die Ansätze beim Sachkonto 4318001 für das Haushaltsjahr 2023 auf 154.700 € und für 2024 auf 149.700 € reduziert werden.
42400 Sportstätten und Bäder
Abweichend zum Entwurf soll der Ansatz für die Umkleidebänke TH Dolgen auf das Haushaltsjahr 2024 geschoben werden, allerdings mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2023.
Abweichend zum Entwurf soll der Ansatz für die Sportgeräte TH Dolgen in 2023 und 2024 komplett gestrichen werden. Der TSV Haimar/Dolgen kann für die Anschaffung von Sportgeräten, wie alle anderen Vereine auch, einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss stellen.
Abstimmungsergebnis:
10 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |