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Auszug - Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West", OT Sehnde, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Für die Teilnehmenden an Sitzungen in städtischen Liegenschaften besteht Maskenpflicht. Bis zur Erreichung des Sitzplatzes ist eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Die Tagesordnungspunkte 1-4 werden zusammen mit dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste beraten.
2022/0189 Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West", OT Sehnde, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

G. Kraft erläutert den Sachverhalt zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0189 zum Bebauungsplan Nr. 365dtorfeld West. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.365dtorfeld Süd kann sich der Geltungsbereich ändern.

Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „dtorfeld West“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen dem Wirtschaftsweg als Verlängerung der Straße „dtorfeld“ in westlicher Richtung, der „Nordstraße“ im Osten, der Straße „Am Ahrenberge“ und der dort angrenzenden Bebauung im Süden sowie der Bahnstrecke Lehrte-Hildesheim im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 365 „dtorfeld West“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en