Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 10
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Für die Teilnehmenden an Sitzungen in städtischen Liegenschaften besteht Maskenpflicht. Bis zur Erreichung des Sitzplatzes ist eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
 
Wortprotokoll

Die Verwaltung teilt Folgendes mit:

 

Erlaubnisfeld Altwarmbüchener Moor zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken

Vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurde gemäß dem Bundesberggesetz die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Erlaubnisfeld „Altwarmbüchener Moor“ mit einer Fläche von 86 542 200 m² erteilt. Die Erlaubnis wird vom 15.11.2022 bis 14.11.2025 befristet erteilt.

Auf den Schutzstatus wurde seitens der Stadt Sehnde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hingewiesen.

 

Geschwindigkeitsreduzierung an Regionsstraße

Die Region Hannover als zuständige Straßenbaulastträgerin beabsichtigt die Geschwindigkeit aufgrund des Straßenzustandes auf folgenden Abschnitten von Kreisstraßen zu reduzieren:

K135, Abschnitt zwischen Ramhorst und Evern (außerorts):

Reduzierung der zulässigenchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h.

 

K136, Abschnitt zwischen zwischen Evern und Dolgen (außerorts):

Reduzierung der derzeit vorh. zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h.

 

K136, Abschnitt zwischen Dolgen und Haimar im Bereich der Brücke über den Mittellandkanal bis nach Haimar bis zur Straße „In der Wörth“ (außerorts):

Reduzierung der zulässigenchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h.

 

Verkehrsentwicklungsplan, hier: Radverkehr

Die Verwaltung erinnert an die Abgabe der Rückmeldungen zu den Piktogrammen auf Gemeindestraßen zum Hinweis auf den Radverkehr. Es war verabredet, dass eine Woche vor Weihnachten die Rückmeldungen abgegeben werden, damit hierzu Anfang 2023 der erforderliche Beschluss für die Förderung gefasst werden kann.

 

Kommunaler Klimaschutz, hier: Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung werden in einer der nächsten Sitzungen nachgereicht.

Für Mittel- und Oberzentren in Niedersachsen besteht die Pflicht bis zum 31.12.2026 zur kommunalenrmeplanung. Diese Pflicht soll auch für Grundzentren wie Sehnde kommen. Die Förderungsmodalitäten in Niedersachsen ändern sich zum 31.12.2023. Um eine möglich hohe rderung zu erhalten, müsste ein entsprechender Antrag im Jahr 2023 erfolgen.