Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt statt. Das Tragen einer FFP- oder med. Maske bis zur Einnahme des Sitzplatzes wird empfohlen
 
Wortprotokoll

- Erfolgt eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Herstellung von Straßen-/Gehwegoberflächen im Zusammenhang mit der Verlegung von Glasfaserkabeln in Klein Lobke?

 

Verwaltung:

Ja, im Anschluss an die Durchführung der Arbeiten. Die Firmen haben einen entsprechenden Nachweis zu erbringen und es finden vor Ort-Kontrollen statt. Unabhängig davon besteht jederzeit die Möglichkeit der Meldung über die Internetseite der Stadt Sehnde.

 

- Im Bereich „Wieckäckernstr./Ecke Wegstraße“ sind tiefe Schlaglöcher vorhanden. Können diese zeitnah beseitigt werden?

 

Verwaltung:

Diese Information wird an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet. Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, derartige Informationen zeitnah über die Internetseite der Stadt Sehnde zu übermitteln.   

 

- Wo endet die Johann-Wichern-Straße und wo beginnt die Friedrich-von-Bodelschwing-Straße? D.h. in welcher Straße steht das oben zu sehende Fahrzeug?

In diesem Bereich gibt es ein „Durchfahrt-Verboten-Schild“ mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und auch Absperrpoller. Das Fahrzeug stellt für den landwirtschaftlichen Verkehr keine Beeinträchtigung dar und steht auch weit von den Absperrpollern entfernt. Welche Bedeutung hat das „Durchfahrt-verboten-Schild“ für dieses Fahrzeug?

An welchen Stellen wäre in diesem Bereich Parken erlaubt?

Welche Schritte unternimmt die Stadt, um die angespannte Parksituation in diesem Wohngebiet zu entspannen?

Warum setzt die Stadtverwaltung städtisches Personal zur Überwachung des Parkens in diesem Bereich ein und verteilt „Knöllchen“ an Fahrzeuge, die keine Behinderung darstellen? Ist dies ein angemessenes, bürgerfreundliches Verhalten der Stadtverwaltung? Ist dies vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt ein effizienter Einsatz von städtischem Personal?

 

Verwaltung

Für die hier in Rede stehende Ahndung ist nicht die Zuordnung zu einer bestimmten Straße sondern der gewählte Stellplatz entscheidend. Dieser befindet sich hinter dem durch das Zeichen 260 gesperrten Bereich. In diesem Bereich ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht erlaubt.

Die Straßenverkehrsordnung sieht für das „Parken mit Behinderung“ in der Regel ein höheres Bußgeld als bei einem „normalen Falschparken“ vor.

 

Die Nds. Bauordnung regelt das Vorhalten von einem Einstellplatz auf privaten Grundstücken, sofern dies nicht durch Satzungsrecht der Kommune explizit ausgeschlossen bzw. hinsichtlich des Umfangs abgeändert wird.

 

Mit der Entscheidung des Rates der Stadt Sehnde vom 13.12.2018 (BV 2018/0408-2) wurden die Beschaffung von zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs erforderlichen Sachmittel sowie die Einstellung von Personal beauftragt.

Mit Beschluss des VA vom 01.07.2019 wurde die Entscheidung über die Einstellung des zurzeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständigen Mitarbeiters getroffen. Dieser hat seine Tätigkeit am 01.08.2019 aufgenommen.

Dieser Mitarbeiter führt seit Aufnahme der Tätigkeit bei der Stadt Sehnde die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowohl im Stadtgebiet Sehnde als auch aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung in den Gemeinden Algermissen, Harsum und Hohenhameln durch. Dies geschieht unter Beachtung der Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der -ordnung.

 

Der Verwaltungsvorstand erteilt den Mitarbeitenden, die mit der Überprüfung des ruhenden Verkehrs beauftragt sind, grds. keine Vorgaben darüber, welche Bereiche/Straßenzüge im Stadtgebiet Sehnde bzw. nicht zu kontrollieren bzw. welche Tatbestände nicht zu ahnden sind. Die Kontrollen erfolgen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen (Straßenverkehrsgesetz/-ordnung).

 

 

- Laut Eintrag vom 15.6.2022 im Zusammenhang mit der Ortsbegehung vom 9.5.2022 in der noch zu erledigenden Anfragen und Aufgaben des Ortsrates (Excel-Liste) ergab sich der Wunsch des OR die Parkflächen im Friedrich-Otto-Schott-Weg ggf. neu zu gestalten und zusätzliche Parkflächen zu schaffen.

In der Antwort der Verwaltung wurde hier auf eine Entscheidung des OR vom 26.10.1998 Bezug genommen. In der Sitzung des OR vom 19.10.2022 wurde unter Punkt 12 protokolliert, dass die Aussage der Verwaltung unter Hinweis auf eine Entscheidung von vor über 24 Jahren bitte nochmals zu überprüfen sei, da sich die tatsächliche Situation und Lebenswirklichkeit in der besagten Straße natürlich auch geändert hat.

Was ist dahingehend in den letzten 3 Monaten geschehen und wann können die Anwohnerinnen und Anwohner mit einer eventuellen Neugestaltung rechnen?

 

Verwaltung

In dieser Angelegenheit wurden die angegebenen sieben Stellplätze markiert. Zudem hat es zu der Anfrage im Ortsrat zeitnah eine verwaltungsinterne Abstimmung gegeben:

 

„Baugebiet Friedrich-Otto-Schott-Weg: Die dort vorhandenen Markierungen müssen wieder sichtbar gemacht werden. Hier soll im gesamten Wohnbereich über Parkmarkierungen nachgedacht werden, ob dadurch zusätzliche Parkflächen geschaffen werden können, wie z.B. im Rothbuschgebiet.

 

Nach den hier vorliegenden Unterlagen wurde der Friedrich-Otto-Schott-Weg ursprünglich als Tempo-30-Zone endausgebaut. Die Anwohnenden forderten anschließend die Umsetzung von „verkehrsberuhigt“ Aussagen in Planunterlagen ein, siehe Unterschriftenliste. Hierdurch kam es offensichtlich auch zu den Fahrbahnmarkierungen anstelle der sonst üblichen Farbwechseln im Pflaster zur Parkplatzmarkierung.

 

Zunächst wurden sieben Parkplätze markiert, später sollten weitere sieben hinzukommen. Die maßgeblichen Unterlagen liegen als Anlage bei.

Den Verwaltungsvorschlag zur Erweiterung der Parkflächen hatte der Ortsrat Sehnde in seiner Sitzung am 26.10.1998 (unter Einbeziehung der offensichtlich differenten Meinungen der Anwohnenden) einstimmig abgelehnt.

 

Aus (aktueller) verkehrsbehördlicher Sicht kann der Wunsch nach zusätzlichen Parkflächen nicht nachvollzogen werden. Nach Inaugenscheinnahme vor Ort handelt es sich um eine ruhige Wohngegend mit vorherrschender Einfamilienhaus-/Doppelhausbebauung und ausreichend Parkraum auf den Grundstücken. Die Straße ist niveaugleich ausgebaut und mäandert mehrfach (verkehrsberuhigend) im 90 Grad-Winkel.“

 

Diese Stellungnahme soll an den Ortsbürgermeister übermittelt worden sein.

 

Zu der Antwort der Verwaltung stellt der Ortsrat einstimmig fest, dass das gesamte Gebiet bzgl. weiterer möglicher Stellplätze (analog des Gebiets „Rothbusch“) überprüft werden soll und diese zu markieren sind. Der Beschluss des Ortsrates aus dem Jahre 1998 wird insoweit angepasst.