Beschluss:
Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360 m², derzeit Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (ehemaliger Spielplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.