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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Bolzum
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Bolzum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.04.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Bolzum
Ort: Am Mühlenberg 8, 31319 Sehnde-Bolzum
2022/0225 Einziehung von Teilflächen der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeister Dr. Lesemann führt kurz in den Sachverhalt ein.

 

Nach kurzer Beratung stimmt der Ortsrat ab.


Beschluss:
Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360 m², derzeit Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (ehemaliger Spielplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en