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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der Sitzung findet in der Zeit von 17:00 bis 18:45 Uhr eine Information der Ratsmitglieder in nichtöffentlicher Sitzung statt.
2022/0225 Einziehung von Teilflächen der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Rat beschließt, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360 m², derzeit Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (ehemaliger Spielplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en