Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitglieds des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
Vor der öffentlichen Sitzung findet in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung statt. Die öffentliche Sitzung beginnt somit um 18.00 Uhr.