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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straßen "Poststraße" und "Gutsstraße" in Sehnde-Rethmar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Absicht der Einziehung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:41 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2023/0303 Einziehung von Teilflächen der Straßen "Poststraße" und "Gutsstraße" in Sehnde-Rethmar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Absicht der Einziehung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Es ist beabsichtigt, einen Teil der Flurstücke 222/7 und 232/11 der Flur 6, sowie einen Teil des Flurstücks 67/15 der Flur 11, Gemarkung Rethmar, als Teilflächen der Straßen „Poststraße“ und „Gutsstraße“ in Rethmar zur Größe von jeweils ca. 115 qm und 125 qm, derzeit Straßenbegleitgrünflächen gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en