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Vorlage - 2023/0303  

 
 
Betreff: Einziehung von Teilflächen der Straßen "Poststraße" und "Gutsstraße" in Sehnde-Rethmar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Absicht der Einziehung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
12.09.2023 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Teileinziehung Gutsstraße
Teileinziehung Poststraße

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Es ist beabsichtigt, einen Teil der Flurstücke 222/7 und 232/11 der Flur 6, sowie einen Teil des Flurstücks 67/15 der Flur 11, Gemarkung Rethmar, als Teilflächen der Straßen „Poststraße“ und „Gutsstraße“ in Rethmar zur Größe von jeweils ca. 115 qm und 125 qm, derzeit Straßenbegleitgrünflächen gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.

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Sachverhalt:

Die Verkehrsflächen werden von dem angrenzenden Grundstückseigentümer, "Poststraße 17" und den Anwohner*innen der Gutsstraße privat genutzt. Da die Flächen für

den Verkehr entbehrlich sind, sind die Flächen den Grundstückseigentümer*innen zum Kauf

angeboten worden. Die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke haben ihr Interesse

bekundet, die von ihnen genutzten Flächen von der Stadt zu erwerben. Die Verwaltung stimmt

dem Erwerb durch die Anlieger*innen zu. Die in Anspruch genommenen Teilflächen sind für den

Verkehr entbehrlich und nach Niedersächsischen Straßengesetz einzuziehen.

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

ALK-Auszüge

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Teileinziehung Gutsstraße (3308 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Teileinziehung Poststraße (3302 KB)