Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Es ist beabsichtigt, einen Teil der Flurstücke 222/7 und 232/11 der Flur 6, sowie einen Teil des Flurstücks 67/15 der Flur 11, Gemarkung Rethmar, als Teilflächen der Straßen „Poststraße“ und „Gutsstraße“ in Rethmar zur Größe von jeweils ca. 115 qm und 125 qm, derzeit Straßenbegleitgrünflächen gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden. Sachverhalt:Die Verkehrsflächen werden von dem angrenzenden Grundstückseigentümer, "Poststraße 17" und den Anwohner*innen der Gutsstraße privat genutzt. Da die Flächen für den Verkehr entbehrlich sind, sind die Flächen den Grundstückseigentümer*innen zum Kauf angeboten worden. Die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke haben ihr Interesse bekundet, die von ihnen genutzten Flächen von der Stadt zu erwerben. Die Verwaltung stimmt dem Erwerb durch die Anlieger*innen zu. Die in Anspruch genommenen Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich und nach Niedersächsischen Straßengesetz einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszüge
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||