Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
G. Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2020/0770-1 zum Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“. Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde mit erweitertem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ wird die Überplanung des Bebauungsplans Nr. 112 „Evern-Süd“ beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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