Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Der Ortsrat wünscht bei der Planung die Möglichkeiten einer Freifläche zu prüfen und weist auf den Erhalt der vorhandenen prägenden Bäume am südlichen Rand des Plangebiets hin. Beschluss: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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