Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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