Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
B. Schmalenberger erläutert den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“. S. Groer erläutert die Festsetzungen des Bebauungsplans. Nach der Beurteilung der Behörde „Niedersächsische Landesforsten“ wird das Gehölz im Plangebiet als Wald eingestuft. Mit der Festsetzung des Gehölz als Grünfläche wird Wald umgewandelt. Für die Waldumwandlung ist Ersatz zu schaffen. Die Ersatzfläche für die Umwandlung von Wald liegt auf der Ostseite des Lehrter Holzes, etwa 1,9 km vom Plangebiet entfernt.
In seiner Sitzung am 16.09.2024 hat sich der Ortsrat Ilten gegen die in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) allgemein zulässige Schank- und Speisewirtschaft ausgesprochen. DieseNutzung soll in den Wohngebieten (WA 1 – WA 7) ausgeschlossen werden. Hierzu sollen die Textlichen Festsetzungen unter Punkt 1 ergänzt werden. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt schließt sich dieser Empfehlung an. Des Weiteren empfiehlt der Fachausschuss Punkt 12.2 der textlichen Festsetzungen zu der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ und „Freizeitgelände“ dahingehend anzupassen, dass der Gestaltungsspielraum für Lärmschutzmaßnahmen möglichst offen gehalten wird. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss
Beschluss: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0498 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0498 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Beschluss zur Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung: Allgemeine Wohngebiete erhält folgende Ergänzung: In den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten (WA 1 - WA 7) sind die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO unzulässig.
12.2 Öffentliche Grünfläche „Festplatz“ und „Freizeitgelände“Die Formulierung des dritten Spiegelstrichs wird wie folgt geändert: - bauliche Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz
Die Begründung ist entsprechend zu ändern
Abstimmungsergebnis:
3. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften mit geänderten textlichen Festsetzungen wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit entsprechend geänderter Begründung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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