Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Wissmann erläutert die Beschlussvorlage und erklärt die Berechnung des Hebesatzes.
Herr Renz hat eine Verständnisfrage zur Grundsteuer A, ob diese nicht angepasst wird. Herr Wissmann antwortet, dass die Grundsteuer A ebenfalls angepasst wird, allerdings nicht in diesem Zuge, da die Einnahmeneutralität nur für die Grundsteuer B gilt.
Herr Toboldt hat eine Frage zur Kalkulation der Grundsteuer C, wie hängt diese mit der Berechnung zusammen. Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt und fügt hinzu, dass die Grundsteuer C ebenfalls zu gegebener Zeit eingeführt werden soll. Die Hebesätze werden jährlich überprüft. Herr Wissmann informiert, dass wenn die Stadt Sehnde einen in Kraft getretenen Haushalt hat, die Hebesätze angepasst werden können.
Beschluss: Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt folgende Beschlüsse zu fassen.
1. Der Rat beschließt die Hebesätze der Grundsteuer A und B nach den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für das Haushaltsjahr 2025 aufkommensneutral festzusetzen.
2. Der Rat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025.
Abstimmungsergebnis:
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