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Auszug - Erlass einer Satzung zur Anpassung der Realsteuerhebesätze - Hebesatzsatzung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 11
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:09 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0538 Erlass einer Satzung zur Anpassung der Realsteuerhebesätze - Hebesatzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann erläutert die Beschlussvorlage und erklärt die Berechnung des Hebesatzes.

 

Herr Renz hat eine Verständnisfrage zur Grundsteuer A, ob diese nicht angepasst wird. Herr Wissmann antwortet, dass die Grundsteuer A ebenfalls angepasst wird, allerdings nicht in diesem Zuge, da die Einnahmeneutralität nur für die Grundsteuer B gilt.

 

Herr Toboldt hat eine Frage zur Kalkulation der Grundsteuer C, wie hängt diese mit der Berechnung zusammen. Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt und fügt hinzu, dass die Grundsteuer C ebenfalls zu gegebener Zeit eingeführt werden soll. Die Hebesätze werden jährlich überprüft.

Herr Wissmann informiert, dass wenn die Stadt Sehnde einen in Kraft getretenen Haushalt hat, die Hebesätze angepasst werden können.

 

 

 

 


Beschluss:
 

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt folgende Beschlüsse zu fassen.

 

1. Der Rat beschließt die Hebesätze der Grundsteuer A und B nach den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für das Haushaltsjahr 2025 aufkommensneutral festzusetzen.

 

2. Der Rat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en