Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Der Ortsrat ist die Stellungnahmen (Anlage 2 zur Vorlage 2024/0547) aus der Öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einzelnen durchgegangen. Zu der Stellungnahme 5 aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) wurde nach Beratung folgender Antrag gestellt: Der Ortsrat Ilten empfieht dem Rat In den Allgemeinen Wohngebieten WA 3 und WA 4 sollen zweigeschossige Reihenhäuser zulässig sein. Außerdem soll das Maß der baulichen Nutzung entsprechen angepasst werden (GRZ 0,35 oder 0,4). Dem Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Änderungsbeschluss: Der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) wird zugestimmt. Eine zweigeschossige Reihanhausbebauung soll im WA3 und WA 4 zugelassen werden. Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Grundflächenzahl für die Reihenhäuser angepasst werden muss. Die Planzeichnung und die Begründung mit dem Umweltbericht sollen entsprechend angepasst.
3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der 2. Angeführten Änderung als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten“, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
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