Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2024/0547  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" mit örtlichen Bauvorschriften, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
28.11.2024 
Sitzung des Ortsrates Ilten      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
734 TÖB-Liste + Abwägung 3-1_4-1
734 TÖB-Liste + Abwägung 3-2_4-2
734 Plan_Satzungsbeschluss
734 Begründung Satzungsbeschluss
734 UB_Satzungsbeschluss

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.

 

 

 

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Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734Neue Grundschule Ilten mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 734Neue Grundschule Ilten“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2024 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

 

Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 01.10.2024 bis einschließlich 01.11.2024. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 30.09.2024 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach

§ 4 (2) BauGB beteiligt worden.

 

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung nach § 4 (1) und § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt.

 

Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB haben sich eine Klarstellung und eine Ergänzung ergeben. Aufgrund der Anregung der Region Hannover erfolgte in der textlichen Festsetzung Nr. 3.3 „Bezugsebene für die Höhenfestsetzungen“ eine Klarstellung der Formulierung. Der Vorschlag der Region wurde übernommen. Die Begründung wurde entsprechend angepasst. Der Hinweis Nr. 7. „Gewässer III. Ordnung“ erhielt die allgemeinere Überschrift „Gewässerschutz“ und wurde durch einen Hinweis zur wasserechtlichen Genehmigung ergänzt. Auch hier wurde die Begründung entsprechend angepasst. Durch die Klarstellung und die Ergänzung der Hinweise werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, auch erfolgt dadurch keine Änderung von Inhalten, so dass keine erneute Auslegung erfordrelich ist.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

1. Liste der beteiltigen TÖB und Abwägungtabelle 3-1_4-1

2. Liste der beteiligten TÖB und Abwägungtabelle 3-2_4-2

3. Plan Einzelteile Satzungsbeschluss

4. Begründung Satzungsbeschluss

5. Umweltbericht

 

Die Anlagen und weitere Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 734 TÖB-Liste + Abwägung 3-1_4-1 (1842 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 734 TÖB-Liste + Abwägung 3-2_4-2 (1097 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 734 Plan_Satzungsbeschluss (4006 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 734 Begründung Satzungsbeschluss (4635 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 734 UB_Satzungsbeschluss (2455 KB)