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Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0539 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bendix stellt den Inhalt der Beschlussvorlage anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

 



Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.910.188,16 wird in Höhe von 1.452.449,26 € gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Somit ist die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses aufgebraucht.  Der restliche Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.457.738,90 € wird aus den Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.029.885,18 wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en