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Auszug - Anfragen an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Fachausschussmitglied  M. Digwa:

Die Grabenreinigung/-räumung in der Seufzerallee wurde nicht ordentlich durchgeführt und weist einige Mängel auf. Die Verwaltung soll sich bitte die Grabenräumung ansehen.

 

Verwaltung/Fachausschuss:

Wird angefragt.

 

Anmerkung:

Die Grabenräumung in der Seufzerallee ist noch nicht abgeschlossen. Bisher wurde nur der Teil erledigt, der maschinell gemäht werden konnte. Die Arbeiten mit dem Mähkorb sowie in Handarbeit erfolgen noch.

 

 

Fachausschussmitglied  M. Digwa:

Welches Architektenbüro hat den Zuschlag für die Planung und Errichtung des Fahrradparkhauses erhalten?

 

Verwaltung/Fachausschuss:

Das Architekturbüro, welches bereits Vorplanungen zum Fahrradparkhaus gemacht hat, hat den Zuschlag erhalten.

 

 

Fachausschussmitglied  U. Dohrs:

Auf dem Grundstück gegenüber dem Eingang zum Ratssaal wurden Bäume gefällt und andere Vegetation entfernt. Warum wurde die Vegetation entfernt?

 

Verwaltung/Fachausschuss:

Auf dem Grundstück ist ein Anbau geplant.

 

 

Fachausschussmitglied  A. Friehe:

Zwischen den Kreisel B65/kommunale Entlastungsstraße und dem Kreisel Ortseinfahrt Rethmar wurde die Vegetation im Graben geschnitten. Ein großer Teil des Schnittguts wurde nicht entfernt und behindert jetzt den Abfluss, insbesondere werden die Durchlässe verstopft. Wer ist für die Grabenräumung zuständig und wann wird das Schnittgut entfernt?

 

Verwaltung/Fachausschuss:

Wird nachgefragt.

 

Anmerkung:

Die Grabenräumung erfolgt durch die Straßenmeisterei Burgdorf. Die Verwaltung weist die Straßenmeisterei auf die Problematik hin und fordert zur Behebung auf.

 

 

Fachausschussmitglied  J. Reimann:

Anfragen zur Chausseestraße und zum Schützenplatz:

(schriftliche Anfrage per E-Mail)

 

 1. Bis wann ist die aktuelle Sondernutzung als Zwischenlager des Schützenplatzes längstens genehmigt?

 

Antwort

r die Zwischenlagerung von Material und Aushub sowie die Abstellung von Maschinen benötigen die Firmen einen Lagerplatz, da innerhalb der Baustellen nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. Der Schützenplatz wird daher von verschiedenen Firmen für eine Zwischenlagerung von Material und Bodenaushub sowie zum Abstellen von Baumaschinen genutzt, die im Stadtgebiet Baumaßnahmen durchführen. Hierzu ist vor der Nutzung der Fläche eine Abstimmung mit der Stadtverwaltung herbeizuführen.

Der dort aktuell vorhandene Bodenaushub stammt u. a. aus den Baumaßnahmen im „Musikerviertel“. Die Lagerungen erfolgen so lange bis die Baumaßnahmen abgeschlossen sind.

 

 2. Ist es richtig, dass, wie aktuell ersichtlich, der gesamte Schützenplatz als Zwischenlager genutzt werden darf?

 

Antwort

Nein, die Lagerung ist auf das Notwendige zu beschränken. Die Erreichbarkeit der Sportanlagen inkl. Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge ist zu gewährleisten. Der vorgelagerte Parkplatz an der Chausseestraße (Unterführung Bahn) wird nicht als Lagerplatz genutzt und steht zum Parken zur Verfügung.

 

 3. Sind die in den letzten Jahren verbliebenen Aushubmengen (inzwischen teilweise überwuchert) auf der östlichen Fläche als Endlager vorgesehen?

 

Antwort

Auf dem Schützenplatz ist kein Endlager vorgesehen.

 

 4. Gibt es eine maximal genehmigte Zwischenlagermenge an Aushub und Baumaterial und wer überwacht das?

 

Antwort

Nein, es gibt keine maximale Zwischenlagermenge, die Überwachung erfolgt durch die jeweiligen Auftraggebenden.

 

 5. Der tägliche Schwerlastpendelverkehr, zum Beispiel von den Bauvorhaben Wiesenstraße und Gartenstraße, über die erst kürzlich neu gestaltete Chausseestraße belastet Anwohner und den dortigen Straßengrund bereits erheblich. Wird dieses überwacht und gibt es hier Kompensationsmaßnahmen wie zum Beispiel eine erhöhte Straßenreinigung? Wer zahlt diese?

 

Antwort

Nein, der Verkehr wird nicht überwacht. Die Reinigung von Straßen ist in der „Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung)“ und in der „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungssatzung)“ geregelt. Die Verordnung und Satzung sind auf der Homepage der Stadt Sehnde eingestellt und können dort eingesehen werden.

 

 6. Der Schützenplatz und seine asphaltierte Zuwegung sind aktuell nur schwer zugänglich. Die gesamte Straße und die Nebenfläche sind stark verschlammt (...), von Unebenheiten ganz abgesehen. Die dort angrenzende Gastronomie, der Schützenverein, die Tennisabteilung und weitere Anwohner haben dadurch eine erschwerte Situation. Diese zieht sich bereits seit Jahren aber scheint aktuell nochmals gesteigert zu werden. Gibt es hier Lösungsansätze um dieses kurzfristig abzustellen oder zu minimieren?

 

Antwort

Der westliche und nördliche Teil des Parkplatzes werden nach Beendigung der Maßnahmen und nach der Winterperiode von Reststoffen befreit und mit Schotter ertüchtigt. Ablagerungen finden dann nur noch im südlichen Teil statt.

 

 7. Kontrolliert die Stadt hier regelmäßig?

 

Antwort

Ja, von jeweiligen Auftraggebenden erfolgt die Kontrolle.

 

 8. Bekommt die Stadt hier einen finanziellen (...) Ausgleich?

 

Antwort

Nein, die Stadt bekommt keinen finanziellen Ausgleich.

 

 9. Ist eventuell eine Entschädigung der betroffenen Anwohner, Vereine und Gewerbetreibende vorgesehen? Zum Beispiel bei Umsatzeinbußen durch verdreckte Zuwegung und erhöhten Reinigungsbedarf der Gasträume? Wenn ja, wer ist hier Ansprechpartner?

 

Antwort

Nein, es ist keine Entschädigung vorgesehen.

 

10. Wie hoch darf maximal das Zwischenlager an Aushub gestaltet werden?

 

Antwort

Maßgeblich ist die Böschungsneigung, die eingehalten wird.

 

11. Wie gestalten sich die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen der aktuellen Situation? Oftmals sehe ich Kinder auf dem Aushub und an / auf den Baumaschinen spielen. 

 

Antwort

Die Flächen, auf denen der Aushub lagert, sind mit Barken abgesperrt, wie bei anderen Baustellen auch. Damit kommen die Firmen ihrer Sicherheitspflicht nach.

 

12. Wer haftet hier?

 

Antwort

Es gibt hierzu keine vertraglichen Regelungen, daher greift der allgemeine Grundsatz der Haftung durch den Verursachenden.

 

13. Wann wird der Schützenplatz wieder in seiner ursprünglichen Form hergestellt? 

 

Antwort

Sobald die Maßnahmen abgeschlossen sind.

 

14. Ist das dort geplante, und meines Wissens nach genehmigte, Schützenfest im Mai 2025 dort sichergestellt?

 

Antwort

Bekanntlich plant die Stadt eine Sanierung der Schulsportanlage „Trendelkamp“, die eine Nutzung des Schützenplatzes zum Zeitpunkt des Schützenfestes evtl. einschränkt oder auch unmöglich macht.

Wir haben daher für diese Veranstaltung vorsorglich sowohl den Schützenplatz als auch den Bereich in der Kernstadt („Karl-Backhaus-Ring“ und Marktplatz) für die Schützengesellschaft (SG) Sehnde reserviert und dies der Vereinsführung auch mitgeteilt.

 

15. Entspricht eine aktuelle Lagerung von Asphalt (...), alten Straßenoberflächen der aktuellen Sondernutzung und wird dieser regelmäßig auf Schadstoffe geprüft?

 

Antwort

Bei der Lagerung handelt es sich um keine Sondernutzung. Die Stadt gestattet es den Firmen den Schützenplatz als Zwischenlager zu nutzen, da innerhalb der Baustellen nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.

Der Altasphalt ist gemäß LAGA kein gefährlicher Abfall. Eine Beprobung der Ablagerungen erfolgt bei der Entsorgung gem. dem Gesetz.

 

16. Meines Wissens nach wurde bei der Parkplatzplanung des neuen Sportzentrums der Schützenplatz mit einbezogen, die dortigen Parkplätze stehen in aktueller Form nicht zur Verfügung. Ist mein Wissen über die geplante Einbeziehung als zusätzliche Parkfläche richtig?

 

Antwort

Der Schützenplatz ist nur bei größeren Veranstaltungen im Sportzentrum als zusätzlicher Parkplatz vorgesehen. Für den allgemeinen Sportbetrieb reichen die Parkplätze beim Sportzentrum aus. Es sind 90 Stellplätze vor der Sporthalle angelegt.

 

17. Welche Möglichkeiten gibt es, die dortige Situation kurzfristig zu entschärfen?

 

Antwort

Der Aushub ist inzwischen abgefahren. Das „Problem“ hat sich zwischenzeitlich aufgelöst (vgl. auch Pkt. 6).

 

18. Gibt es einen Ausgleichsplatz für die Evakuierung der KGS? Dieser ist meines Wissens aktuell auch noch der Schützenplatz. Zusätzlich ist der Schützenplatz auch als Bereitstellungsraum für die Feuerwehr (...) vorgesehen. Beides ist aktuell definitiv nicht möglich. Falls dieses so zutrifft, ist ein schnelles Handeln erforderlich.

 

Antwort

Die Fragen, ob der Schützenplatz als Sammelplatz bei einer Evakuierung der KGS und als Bereitstellraum für die Feuerwehr dient, sind an den Fachdienst Ordnung weitergeleitet worden.

Da zwischenzeitlich Aushub entfernt wurde, hat sich die Lage auf dem Schützenplatz entspannt.