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Auszug - Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung und 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:09 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0563-1 Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung und 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2024/0563
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Kruse stellt den Sachverhalt vor.

Es folgt eine kurze Beratung.


Beschluss:

 

Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu

fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, 2. Änderung, wird wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0563 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0563 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (neu):

Dem überarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde und der überarbeiteten Begründung dazu sowie der 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en