Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Antwort: Dies ist, solange das aktuelle Mietverhältnis besteht, nicht geplant.
Antwort: Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover. Ein Zeitpunkt ist nicht bekannt.
Antwort: Auch hier liegt die Zuständigkeit bei der Region Hannover.
Antwort: Aktuell fehlt hierfür die rechtliche Grundlage. Wir prüfen erneut, ob es im Rahmen des Lärmaktionsplans die Möglichkeit einer entsprechenden Anordnung gibt.
Antwort: Alle Informationen hierzu sind im Internet abrufbar. |
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