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Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Wassel
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Wassel Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Wassel
Ort: Große Kampstr. 7, 31319 Sehnde-Wassel
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16:30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Feuerwehrhaus Wassel
 
Wortprotokoll

Bei den diesjährigen Osterfeuern im Stadtgebiet gab es die Auflage mögliche Zufahrten in Richtung der Menschenmenge abzusperren.

  • Auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen? 
  • Von wem/welcher Institution ging diese Anweisung aus?
  • Was bedeutet dies für zukünftige Veranstaltungen?

Bitte um zeitnahe und schriftliche Antworten.

 

Antwort: Die neuen Anforderungen, die sich an die Sicherheit von Veranstaltungen im öffentlichen Raum ergeben, sind letztlich Folge der sich in der letzten Zeit zu Lasten von Teilnehmenden an solchen Veranstaltungen ergeben haben und somit ein gesamtgesellschaftliches Problem – nicht nur in Sehnde.

Rechtsgrundlage für Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und der Polizei ist das „Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)“ – insbesondere § 11.

Die sicherheits- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen für Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Sehnde werden derzeit von der Stadtverwaltung erstmals systematisch geprüft. In diesem Zusammenhang befinden wir uns aktuell in einem intensiven Austausch mit der Polizei und weiteren Stellen, um die Anforderungen für eine sichere Nutzung dieser Flächen zu klären. Festgelegte Vorgaben liegen bislang noch nicht vor, da sich die Prozesse und Einschätzungen noch in der Erarbeitung befinden. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden diese selbstverständlich mit allen Veranstalter*innen transparent kommuniziert.

Die Stadt Sehnde macht sich bei ihren Entscheidungen die Expertise der Polizei zu eigen, die sich bereits länger mit der Thematik auseinandersetzt. Aus diesem Grund findet hierzu eine Abstimmung statt.

Derzeit gelten unverändert die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig ist der Verwaltung bewusst, dass sich die Anforderungen im Bereich Veranstaltungssicherheit weiterentwickeln. Wir stehen aktuell ganz am Anfang eines Prozesses, in dem es darum geht, gemeinsam mit der Polizei und anderen Fachstellen abzuwägen, welche zusätzlichen Vorgaben künftig notwendig und umsetzbar sind. Konkrete neue Auflagen gibt es derzeit noch nicht, sie werden aber mittelfristig im Rahmen eines Konzepts entwickelt. Aktuell wird jede Veranstaltung individuell überprüft und eine Einschätzung durch Polizei und Verwaltung abgegeben. Daraus lassen sich derzeit Maßnahmen, wie beispielsweise das Platzieren von Fahrzeugen in den Zufahrtsmöglichkeiten des Veranstaltungsortes, ableiten. Wir sind derzeit bemüht die Veranstaltungen mit so wenig Aufwand wie möglich stattfinden lassen zu können und haben daher auch der IGS angeboten, Kontakt zu anderen Veranstalter*innen herzustellen, welche dieselben Hinweise erhielten und erfolgreich umsetzen konnten.

ES ist unser zentrales Anliegen, insbesondere die ehrenamtlich organisierten Vereine und Initiativen zeitnah mit ausreichend Informationsmaterial versorgen zu können und auch bei der Bewertung der geplanten Veranstaltungen zu unterstützen.

Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass es künftig einen höheren Planungsbedarf geben wird – insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsüberlegungen und die Dokumentation von Veranstaltungsabläufen. Welche konkreten Anforderungen sich daraus ergeben, ist derzeit noch offen. Wir empfehlen jedoch schon jetzt, sich mit dem Thema Sicherheit stärker auseinanderzusetzen, interne Abläufe zu prüfen und ggf. erste Überlegungen zu Zuständigkeiten und Ressourcen anzustellen. Aktuell befindet sich der Gesamtprozess noch in den jüngsten Anfängen und einheitliche Regelungen sind nicht vorhanden. Wie bereits erwähnt, findet derzeit für jede Veranstaltung eine Einzelfallprüfung statt und es wird versucht sinnvolle Maßnahmen aus der jeweiligen Bewertung abzuleiten.