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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Am Ritterbusch" in Sehnde-Haimar, Ortsteil Haimar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Absicht der Einziehung -  

 
 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dolgen
Ort: Ost-West-Straße 18, 31319 Sehnde-Dolgen
Zusatz: Im Vorfeld der Sitzung findet ab 16:00 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Feuerwehrhaus Evern
2025/0623 Einziehung von Teilflächen der Straße "Am Ritterbusch" in Sehnde-Haimar, Ortsteil Haimar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Absicht der Einziehung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kruse stellt das Vorhaben der Stadt vor.


Beschluss:
a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

Es ist beabsichtigt, einen Teil des Flurstücks 424/3 der Flur 3, Gemarkung Haimar, als Teilfläche der Straße „Am Ritterbusch“ in Haimar zur Größe von insgesamt ca. 90 m², derzeitig Weg-, Rad- und Fußweg, gem. § 8 NStrG einzuziehen.

 

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en