Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Innerhalb der Beratung werden mehrere Ansätze zur Lösung des Problems diskutiert und für welchen Bereich die Grundflächenzahl (GRZ) angehoben werden soll. Schließlich wurde sich auf das Allgemeinen Wohngebiet (WA) des Ursprungsplans geeinigt. In diesem Bereich soll die GRZ von 0,25 auf 0,3 angehoben werden. Damit hätte der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ eine GRZ von 0,3. Ein Prüfauftrag für das nördlich angrenzende Bebauungsplangebiet wurde nach der Diskussion zurückgenommen. Über eine Übernahme von Planungskosten soll später entschieden werden bzw. der Verwaltungsausschuss entscheiden.
Beschluss:
Beschluss: Die Grundflächenzahl (GRZ) für das Allgemeine Wohngebiet (WA) des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“ wird von 0,25 auf 0,3 angehoben. Über die Kostenübernahme für die Planung soll später entschieden werden.
Abstimmungsergebnis:
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