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Als mögliche Standorte hat die Verwaltung im Auftrag des Ortsrates sowohl die Flächen des Spielplatzes Schmiedewiese sowie die, des Spielplatzes Habichtshorst geprüft. - Der Spielplatz und die Spielwiese Schmiedewiese befinden sich innerhalb einer Maßnahmenfläche. In Bebauungsplan Nr. 730 "Kleewiese" ist zu dieser Maßnahmenfläche u.a. festgelegt, dass der Spielplatz eine maximale Ausdehnung von 700 m² haben darf und das all die Flächen, die nicht mit Baum- oder Strauchgruppen bestanden sind, durch 1 bis 2-malige jährliche Mahd zu einem mesophilen Grünland zu entwickeln sind. Die zur Verfügung stehenden 700 m2 sind ausgeschöpft. Tatsächlich nehmen wir hier 1.638 m2 in Anspruch. Davon belaufen sich 687 m2 auf die Spielwiese und 951 m2 auf den Spielplatz Schmiedewiese.
Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen kommt hier daher nicht in Frage. Die derzeit genutzte Fläche bietet keinen Platz für eine Seilbahn.
- Ähnlich verhält es sich auf dem Spielplatz Habichtshorst. Auch dieser Spielplatz befindet sich innerhalb einer Maßnahmenfläche. In Bebauungsplan Nr. 716 „Am Park“ ist zu dieser Maßnahmenfläche festgelegt, dass der Spielplatz eine maximale Ausdehnung von 1.035 m2 haben darf; die restliche Fläche ist für Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Auch hier sind die zur Verfügung stehenden 1.035 m2 ausgeschöpft. Tatsächlich nehmen wir hier 3.972 m2 in Anspruch. Weitere rund 180 m2 belaufen sich auf eine Ballspielfläche (mit zwei Bolztoren) im Osten.
Auch hier kommt die Inanspruchnahme zusätzlicher Fläche nicht in Frage. Die derzeit genutzte Fläche bietet ebenfalls keinen Platz für eine Seilbahn.
Die Platzierung von Spielgeräten auf der gegenüberliegenden Wegeseite des aktuellen Spielbereiches (entlang des Bärenkampsgraben) – auch diese Fläche war bereits im Gespräch – kommt darüber hinaus ohnehin nicht in Frage. Denn in der „Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung und über die Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet der Region Hannover vom 04.03.2008“ steht in § 6 Abs. 1: „Nicht standortbezogene bauliche Anlagen (z.B. Gebäude jeder Art, wie Wohngebäude, Garagen, Schuppen, Anbauten, Terrassen usw.) dürfen nur in einem Abstand von mindestens 5 m von der Böschungsoberkante des Gewässers errichtet werden.“ Im Bereich des Bärenkampsgraben kommt ein Verzicht auf diesen „Unterhaltungsstreifen“ nicht in Frage, da Unterhaltungsarbeiten sowieso nur von der Südseite aus ausgeführt werden können.
- Durch die Aufgabe des Spielplatzes Lindhorstweg sind insgesamt 642 m2 Spielplatzfläche entfallen. Das Spielplatzkonzept von 2015 sah ursprünglich vor, dass diese Fläche nach Aufgabe des Spielschiffs weiterhin als Ballspielfläche genutzt und dementsprechend gepflegt werden sollte. Wir haben darauf verzichtet, hier eine Ballspielfläche herzustellen; auf der Fläche wurde durch den BBH eine Blühwiese hergestellt. Der Grund hierfür ist, dass bereits im Jahr 2022 eine östlich an den Spielplatz Habichtshorst angrenzende Fläche als Ballspielfläche hergestellt worden ist (ca. 180 m2). Der Ortsrat Ilten ist am 10.02.2025 durch Frau Schröder über das geplante Vorgehen hinsichtlich der genannten Fläche informiert worden. Es gab keine Einwände gegen diesen Vorschlag.
- Insgesamt stellt die Stadt Sehnde in Ilten aktuell 6.789m2 Spielplatzfläche zur Verfügung (siehe Tabelle 01). Bei insgesamt 643 Kindern zwischen 0 und 14 Jahren (Stand 30.06.2025) sind das 10,56 m2 Spielplatzfläche pro Kind.
- Da das Außengelände der Grundschule Ilten (1.281 m2) nachmittags auch genutzt wird, erhöht sich der Flächenwert entsprechend auf 12,55 m2 pro Kind.
- Im Spielplatzkonzept der Stadt Sehnde (aus dem Jahr 2015) wird für das Stadtgebiet Sehnde ein Mindestwert von 12 m2 Spielfläche je Kind angenommen. Dieser wird somit aktuell nicht unterschritten.
Der Ortsrat fasst folgenden Beschluss: Die weitere Behandlung des Antrags wird auf die nächste Sitzung am 22.09.2025 verschoben.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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