Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Sardar Amiri: In der Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung und Ehrenamt am 20.08.2025 wurde auf Nachfrage bestätigt, dass die DLRG auf dem Gelände der neuen Feuerwehr in Sehnde eine Garage zur Nutzung erhalten soll. Diese Garage ist im vom Rat beschlossenen Raumprogramm nicht vorgesehen und war bisher kein Gegenstand der Beratungen. Zudem wurde seitens der Stadtfeuerwehr ausdrücklich dementiert, dass die Zuteilung „in Abstimmung“ mit ihr erfolgt sei.
- Wer hat die Entscheidung über die Errichtung dieser Garage getroffen, aus welchen Gründen und nach welchen Abwägungen; welche alternativen Lösungen wurden geprüft und warum erfolgte keine Abstimmung mit der Feuerwehrführung?
*Es ist zunächst festzustellen, dass hier keine Garage errichtet wird. Vielmehr handelt es sich um die Nutzung einer bereits vorhandenen Garage, die im Zuge der Neubaumaßnahme „FW-Haus Sehnde“ ertüchtigt wird. Die Entscheidung wurde im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung getroffen. Zur Abwägung ist anzumerken, dass die DLRG ihr zur Aufgabenerledigung vorhandenes Material, darunter ein Schlauchboot, bis zur Übernahme des Waldbads durch die SWS, stets in den Gebäuden des Waldbads aufbewahrt hat. Der bisher vorgesehene Bau einer Garage zur Lagerung des Materials im Umfeld des Waldbads scheitert an dem damit verbundenen Eingriff in den Waldbestand des „Papenholz“ bzw. Baumbestand des Waldbads. Aktuell wird das Material in einer Garage auf dem Gelände des ehem. BSA gelagert. Diese Lagerung ist leider nicht optimal.
Mit dem Neubau des FW-Hauses in Sehnde ist aufgrund der Ertüchtigung der auf dem Gelände vorhandenen Garagen mehr Lagerfläche vorhanden, als im Raumprogramm der Stadt- sowie Ortsfeuerwehr Sehnde vorgesehen. Insoweit lag die Entscheidung nah, der DLRG als einem weiteren Mitglied der „Blaulicht-Familie“ in einer Garage am Rand der Garagenzeile eine Möglichkeit zur Lagerung deren Materials einzuräumen.
Die Information der Stadt- sowie Ortsfeuerwehr erfolgte im Rahmen einer Präsentation der überarbeiteten Neubaupläne.
- Weiterhin wurde festgestellt, dass der Grundwasserspiegel im Bereich des Baugrundstücks sehr hoch ist und die Baugrube daher zusätzlich ertüchtigt werden muss. War der Verwaltung diese Problematik nicht bereits bekannt und mit welchen zusätzlichen Kosten und welchen Zeitverzögerungen rechnet die Verwaltung?
*Die Verwaltung wurde über den hohen Grundwasserstand im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen zur Vorbereitung der Baumaßnahmen informiert. Diese Problematik war der Verwaltung bis dahin nicht bekannt, weil es hierzu bisher keine Untersuchungen gegeben hat und seit dem Erwerb des Grundstücks in 2015/2016 auf dem Gelände keine Tiefbaumaßnahmen vorgelegen haben. Im Zuge der jetzigen Planungen wurden auch Leitungsverläufe im Untergrund festgestellt, die so nicht in den Unterlagen verzeichnet waren. Zu in diesem Zusammenhang konkreten Kosten können keine Angaben gemacht werden. Die jetzt vorgesehene Beibehaltung von Fundamenten im Baubereich des neu zu errichtenden Gebäudes vermeidet die „Grundwasserhaltung“ während der Bauphase und die damit verbundenen Kosten. Der Bauzeitenplan erhält hierdurch keine nennenswerten Verzögerungen. Die Fertigstellung des Neubaus ist nach wie vor zu Ende 2027/Anfang 2028 vorgesehen.
- Warum wurde der Rat bei diesem Bauvorhaben nicht über Probleme, Verzögerungen oder Veränderungen informiert und in welcher Form soll der Ortsrat beteiligt werden? *Die vorstehend zum Baufeld beschriebenen Feststellungen sind nicht unüblich und können durch technische Maßnahmen in den Griff bekommen werden. Eine Information/Beteiligung des Ortsrates und Rates ist so lange entbehrlich, wie es in der Bauzeitenplanung zu keiner nennenswerten Verzögerung kommt, über die ggf. selbstverständlich informiert wird.
Frau Benecke: In seiner Sitzung am 26.06.2025 hat der Rat die „Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung der Stadtfeuerwehr Sehnde“ beschlossen. Bereits in den Beratungen zeichnete sich ab, welche Neubauvorhaben Priorität haben und, wie etwa in Wassel, zeitnah umgesetzt werden können. In ihrem Strategiepapier hat die Stadtfeuerwehr zudem dargelegt, mit welchen Fahrzeugen und Schwerpunkten die einzelnen Ortswehren ausgestattet werden sollen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden hierfür Planungskosten in Höhe von 125.000 Euro bereitgestellt.
a) Wie ist hier der aktuelle Sachstand und wie weit sind die Planungen für den Neubau der Feuerwehr in Bolzum/Wehmingen? Zusatzfrage: Gibt es bereits ein Ergebnis der Machtbarkeitsprüfung im Bereich „Wasseler Weg“ direkt an der Ortsgrenze und welchen Umsetzungszeitplan sieht die Verwaltung vor? *Aktuell ist zu der Fläche kein B-Plan vorhanden, F-Plan stellt Sportplatz und Wochenend-Ferienhausfläche dar. Da es sich eine Fläche im Ortskern handelt, kann man ein Verfahren nach §13a BauGB anstreben, wo zugleich die Berichtigung des F-Plans abgehandelt wird.
b) Wurde in Bilm bereits ein geeignetes Grundstück gefunden bzw. hat man mit der Suche bereits begonnen, ggf. auch unter Zuhilfenahme des Ortskommandos? * Baumaßnahmen unter Einbeziehung des Straßenraumes wären in der Bestandslage nach § 34 BauGB möglich, jedoch wird die hierbei nutzbare Fläche vermutlich keinen ausreichenden Platz für den Neubau bieten. Man müsste dann bzgl. einer geänderten Verkehrsführung zudem eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme einholen. Die alternative (Fest- und Spielplatz-)Fläche wäre wie die Fläche in Wassel zu handhaben, mit § 13a BauGB einschließlich Berichtigung F-Plan. Ob die Größe dieser Fläche reicht wird noch geprüft. Evern-Rethmar: Vollumfängliches Planverfahren einschließlich aller Gutachten und Umweltbericht. Dolgen: Vollumfängliches Planverfahren einschließlich aller Gutachten und Umweltbericht. Bolzum – Wehmingen: Der Bereich liegt innerhalb der Flächen („Ausgleichsfläche“) eines vorhandenen Baugebiets mit rechtskräftigem B-Plan. Es wäre ein Änderungsverfahren erforderlich. Die Verkehrsführung zur L410 muss noch mit der NLStBV abgestimmt werden. Zusatzfrage: Gibt es bereits ein Ergebnis der Machtbarkeitsprüfung im Bereich Wassler Weg direkt an der Ortsgrenze und welchen Umsetzungszeitplan sieht die Verwaltung vor?
Herr Fedders: Im Fachausschuss Stadtentwicklung am 22.08.2025 wurden die aktuellen Pläne für das Fahrradparkhaus vorgestellt. Der "warme" Gebäudeanteil soll an der Außenseite gefliest werden; Mehrkosten entstehen laut Verwaltung nicht. Die Investitionskosten werden vom Bund zu 90% getragen, für die Stadtkasse verbleibt einen Eigenanteil von rund 210T€. Voraussetzung für die Förderung ist die vollständige Abrechnung bis zum 31.12.2026.
a) Geht die Verwaltung davon aus, dass die Maßnahme fristgerecht umgesetzt wird und der o.g. Kostenrahmen eingehalten wird?
*Ja, die fristgerechte Abwicklung der Maßnahme ist Bedingung für den Erhalt von Fördermitteln, so dass alle Aktivitäten auf die bis Ende 2026 vorzunehmende Abrechnung abgestellt sind. Wir befinden uns aktuell in der Ausschreibung der Einzelgewerke und hoffen darauf, dass die kalkulierten Mittel ausreichen werden. In der Detailplanung des Gebäudes haben sich bereits Aspekte ergeben, die voraussichtlich höhere Kosten verursachen könnten als bisher veranschlagt. Wir sind hierzu bereits mit der Fördermittelgeberin in Kontakt. Letztlich bedingt der Umfang der Bereitstellung von Fördermitteln den einzuhaltenden Kostenrahmen, damit der Eigenanteil der Kommune sich in der Größenordnung von 10 % an den Gesamtkosten bewegt. Sollte es hier zu „Problemen“ kommen, müssen Überlegungen zur Veränderung des Gebäudes mit sich daraus ergebenden geringeren Kosten angestellt oder die Bereitstellung von Mitteln für einen ggf. höheren Kostenanteil der Kommune geklärt werden.
b) Wer trägt den finanziellen Schaden, falls die Abrechnung nicht fristgerecht erfolgt? *Ohne eine Förderung verbleiben die Kosten bei der Auftraggeberin, in diesem Fall bei der Stadt Sehnde.
c) Welche Risiken sind bereits heute bekannt, die eine fristgerechte Umsetzung und Abrechnung gefährden könnten? *s. zu a)
Frau Gurkasch:
In der Ratssitzung vom 26.6.2025 wurde folgender Beschluss gefasst: Die Verwaltung soll prüfen, ob auf einer städtischen Fläche ein Beach-Handballfeld realisiert werden kann. Dazu ist Kontakt mit den örtlichen Vereinen aufzunehmen und Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen.
a) Wie ist der aktuelle Sachstand? *Aktuell führen die Mitarbeitenden des Fachdienstes 4.1 Gespräche zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen mit dem Fachplaner durch.
b) Welche städtischen Flächen kommen für ein Beach-Handballfeld in Betracht oder stehen zur Verfügung? *Im Umfeld des Sportzentrums befindet sich südlich der gegenüberliegenden Ackerfläche eine im Eigentum der Stadt Sehnde vorhandene Fläche, die jedoch mit Blick auf eine „Sandspielfläche mit Publikum“ als eher zu schmal einzuschätzen ist. Östlich dieser Ackerfläche befindet sich der „Festplatz“, der in Teilen für eine entsprechende Nutzung grds. zur Verfügung steht. Wir stehen zudem mit einem Eigentümer von Flächen in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Sportzentrum bzgl. einer (Teil-)Nutzung dessen Flächen in Kontakt.
c) Mit welchen Vereinen hat die Verwaltung bereits Gespräche geführt und welche Maßnahmen zur Einwerbung von Fördermitteln wurden veranlasst?
*Wir haben uns über den Sportring Sehnde an die Vereine im Stadtgebiet Sehnde gewandt. Zwei Rückmeldungen (TVE und SuS Sehnde) betreffen eine Sandspielfläche im Bereich der Kernstadt, der SV Bolzum plant eine solche Fläche im Bereich des Sportgeländes in Bolzum.
Die Einwerbung von Fördermitteln obliegt zu gegebener Zeit den Vereinen, die sich mit der Realisierung einer Sandspielfläche beschäftigen wollen.
Herr Marotzke: In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse Finanzen und Stadtentwicklung am 08.11.2022 stellte die Verwaltung ein Sanierungskonzept für die städtischen Kapellen vor. Der bauliche Zustand einiger Liegenschaften wurde damals mehr als kritisch eingestuft, bis hin zur Diskussion eines möglichen Nutzungsverbots. Zudem wurde in den Beratungen aus dem politischen Raum darauf hingewiesen, dass die in der Beschlussvorlage genannten Kostenansätze sehr hoch erscheinen und offenbar keiner Plausibilitätsprüfung unterzogen wurden.
a) Wie ist der aktuelle Sachstand zum Sanierungskonzept der Kapellen? b) Wurden die Kostenansätze inzwischen überarbeitet und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen? Zusatzfrage: Welchen Zeitplan für die Umsetzung der Sanierungen verfolgt die Verwaltung? * In 2026 wird eine Konzeption über die Sanierung aller Friedhofskapellen erstellt. Dabei liegt der Fokus auf der Friedhofskapelle Sehnde-Mitte, in den Folgejahren dann die Kapellen der umliegenden Ortschaften. Nach „Freigabe“ des Rates gehen wir dann in die konkrete Umsetzung.
c) Könnte der Ortsrat Sehnde mit in die Planungen einbezogen werden? *Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Im Rat der Stadt Sehnde sind ebenfalls Vertreter*innen aus dem Ortsrat.
Herr Dr. Schinze-Gerber: Im Haushaltsentwurf hat die Verwaltung für die Umgestaltung des BSA in Rethmar einen Ansatz von 2.329.000 Euro vorgesehen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde dieser Ansatz herausgenommen; stattdessen forderte die Politik ein Konzept für das Gelände. Zusätzlich hat eine Arbeitsgruppe einen Gestaltungsvorschlag für die Häuser 1–3 erarbeitet. Eine erste Rückzahlung der Vergünstigung an die BiMa ist bereits erfolgt.
a) Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bundessortenamt? *Bekanntlich hat die Verwaltung – u. a. mit Ergebnissen einer Arbeitsgruppe – bereits mehrere Vorschläge/Konzepte zu einer Nachnutzung des Geländes zur politischen Beratung vorgelegt. Die Umsetzung dieser Vorschläge wurde aufgrund der kalkulierten Kosten nicht freigegeben. Aktuell werden die Häuser 1 – 3 für die Unterbringung von geflüchteten Menschen sowie deren Betreuung (Heimleitung, Sozialarbeit, Flüchtlingshilfe) genutzt. Im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses für eine Unterkunft in der Kernstadt werden dort bis zum Jahresende voraussichtlich weitere Personen untergebracht. Inzwischen gibt es einen Beschluss des OR Rethmar zur Prüfung des Neubaus einer Grundschule auf diesem Gelände sowie parallel den Auftrag zur Betrachtung einer möglichen Erweiterung im Bereich des aktuellen Standortes der Grundschule. Für die Sitzung des FA2 im Oktober 2025 ist ein Beschluss zum Raumprogramm vorgesehen, mit dem dann weitere Betrachtungen vorgenommen werden können. Aufgrund dieses Beschlusses sind die verwaltungsseitig in den Häusern 1 – 3 geplanten Sanierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zahl unterzubringender Personen, wofür in 2025 HH-Mittel eingeplant waren, zunächst zurückgestellt worden.
b) Welche Nutzung der Gebäude und des Geländes sieht die Verwaltung vor? *Hierzu ist bereits unter a) ausgeführt worden, insbesondere bzgl. der Häuser 1 – 3. Wir können uns verwaltungsseitig eine „Auskopplung“ des Bereiches der westlich auf dem Gelände stehenden Halle vorstellen und werden hierzu bis Ende des Jahres 2025 einen entsprechenden Vorschlag in die politische Beratung geben. Zusatzfrage: Wann wird die nächste Zahlung in welcher Höhe an die BiMa fällig und ggf. welche weiteren Zahlungen müssen wann getätigt werden?
Die vertraglichen Regelungen sehen Zahlungen vor, wenn die tatsächliche von der vereinbarten Nutzung abweicht. Die zeitliche Bindung endet im Jahre 2031. Demzufolge sind Zahlungen erforderlich, sobald die aktuelle Nutzung der Häuser 1 – 3 so geändert wird, dass sie nicht mehr den vertraglichen Vorgaben entspricht.
Herr Choitz: Im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Spiel-,Bolz- und Sportplatz an der Chausseestraße vom 20.05.2025 der aufgrund der von der Kommunalaufsicht bestätigten Befangenheit des Ratsvorsitzenden Ralf Marotzke gem. § 41 Abs. 6 NKomVG für unwirksam erklärt wurde, stelle ich folgende Anfragen:
a) Ist Ihnen bekannt geworden, ob die CDU-Fraktion, wie von ihrem Fraktionsvorsitzenden Herrn Sardar Amiri in der letzten Ratssitzung angekündigt, rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung der Kommunalaufsicht eingeleitet hat? *Mir liegen keine Informationen hierzu vor.
b) Hat sich der Ratsvorsitzende Herr Ralf Marotzke persönlich zu dem Ergebnis der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht dem Bürgermeister gegenüber geäußert oder erklärt? *Eine Erklärung oder anderes ist nicht erforderlich. Ratsvorsitzender Marotzke ergänzt, dass dieser von Seiten des Vereins gefragt wurde, weshalb er gegen die Entscheidung gestimmt hätte. Mitglieder des Vereins hätten die Sachlage gern in anderer Weise gesehen, wenn die Abstimmung andersartig ausgefallen wäre. Ihm standen bei der Abstimmung die Beweggründe des Rates und nicht die des Vereins im Vordergrund.
Herr Holger Gutzeit nimmt um 18.52 Uhr an der Sitzung teil. |
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