Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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T. Aufleger von NWP erläutert die 50. Änderung des Flächennutzungsplans und die wesenlichen Eingaben zur 50. Änderung sowie die Stellungnahmen der Stadt Sehnde zu den Eingaben. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und sie werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0701 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen - Evern“, Gemarkung Dolgen und Evern der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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