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Auszug - 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen - Evern", Gemarkung Dolgen und Evern, Stadt Sehnde; hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dolgen
Ort: Ost-West-Straße 18, 31319 Sehnde-Dolgen
2025/0701 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen - Evern", Gemarkung Dolgen und Evern, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Flächennutzungsplanänderung wird ausführlich von der NWP Planungsgesellschaft vorgestellt. Beinhaltet ist hier auch ein Umweltbericht der PLANGIS.


Beschluss:
a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und sie werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0701 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen - Evern“, Gemarkung Dolgen und Evern der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

3

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en