Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Die Flächennutzungsplanänderung wird ausführlich von der NWP Planungsgesellschaft vorgestellt. Beinhaltet ist hier auch ein Umweltbericht der PLANGIS. Beschluss: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und sie werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0701 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen - Evern“, Gemarkung Dolgen und Evern der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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