Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschluss: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße“ in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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