Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Hinterstraße" in Sehnde-Wassel, gem. § 8 NStrG  

 
 
Sitzung des Ortsrates Wassel
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Wassel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Wassel
Ort: Große Kampstr. 7, 31319 Sehnde-Wassel
2025/0688 Einziehung von Teilflächen der Straße "Hinterstraße" in Sehnde-Wassel, gem. § 8 NStrG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen. 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en