Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0688  

 
 
Betreff: Einziehung von Teilflächen der Straße "Hinterstraße" in Sehnde-Wassel, gem. § 8 NStrG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Wassel Vorberatung
13.10.2025 
Sitzung des Ortsrates Wassel ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
18.11.2025 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
27.11.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan LGLN

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße“ in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen. 


Sachverhalt:

Der Eigentümer des an die Teilfläche grenzenden Grundstücks hat sein Interesse bekundet, die noch zu vermessende Teilfläche von ca. 32 qm von der Stadt zu erwerben. Bereits jetzt nutzt hauptchlich dieser Eigentümer die genannte Fläche.

 

Die Verwaltung stimmt dem Erwerb zu.

 

Die beanspruchte Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Lageplan LGLN

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan LGLN (345 KB)