Beschluss:
Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 424/3 der Flur 3, Gemarkung Haimar, als Teilfläche der Straße „Am Ritterbusch“ in Haimar zur Größe von ca. 90 qm, derzeit Weg, Rad- und Fußweg, gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.