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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG eines zugewählten Mitgliedes  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

E.kermann erläutert, dass er als erstes eine Pflichtenbelehrung durchzuführen habe. Er verweist darauf, dass das Mitglied des Senioren-Beirates bereits mit den Vorgaben vertraut sei. E.kermann weist darauf hin, dass nach § 40 des Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Verschwiegenheitspflicht, nach § 41 das Mitbewerbungsverbot und nach § 42 das Vertretungsverbot, also die Treuepflicht, für ehrenamtlich Tätige gelte. Er verpflichtet das Mitglied, Karlheinz Drewes, hiermit nach § 60 des NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. E.kermann wünscht gute Zusammenarbeit und drückt seine Freude darüber aus, dass das Mitglied weiterhin in der Mitte des Ausschusses sei. Karlheinz Drewes bedankt sich für die Begrüßung.