Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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E. Bäkermann erläutert, dass er als erstes eine Pflichtenbelehrung durchzuführen habe. Er verweist darauf, dass das Mitglied des Senioren-Beirates bereits mit den Vorgaben vertraut sei. E. Bäkermann weist darauf hin, dass nach § 40 des Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Verschwiegenheitspflicht, nach § 41 das Mitbewerbungsverbot und nach § 42 das Vertretungsverbot, also die Treuepflicht, für ehrenamtlich Tätige gelte. Er verpflichtet das Mitglied, Karlheinz Drewes, hiermit nach § 60 des NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. E. Bäkermann wünscht gute Zusammenarbeit und drückt seine Freude darüber aus, dass das Mitglied weiterhin in der Mitte des Ausschusses sei. Karlheinz Drewes bedankt sich für die Begrüßung.
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