Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2024 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Der Jahresabschluss des EigenbetriebesStadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2024 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit§ 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
Der Fehlbetrag in Höhe von 488.946,37 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.