Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt.
Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 vorgelegt.
Gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 488.946,37 € ab.
Der Jahresabschluss 2024 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.
Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.20224: Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 14.11.2025 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 vorgelegt. Dieser stellt die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2024 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.
Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.
Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2024 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt:
Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Jahr 2024:
„Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Verwaltung die notwendige Datengrundlage erst am 21.07.2025 (Vorjahr: 30.08.2024) durch die Stadtentwässerung übermittelt wurde.“
Stellungnahme: „Für die abschließende Ermittlung des Betreiberentgeltes muss der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2024 vorliegen. Ein Verzug wirkt sich auf den Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde entsprechend aus.“
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde zum 31.12.2024 - Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||