Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0741  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2024 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
03.12.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.12.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde 2024
Prüfungsbericht Stadtentwässerung 2024

Beschlussvorschlag:

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2024 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2024 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit     § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Fehlbetrag in Höhe von 488.946,37 wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.

 

Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt.

 

Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 vorgelegt.

 

Gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 488.946,37 € ab.

 

Der Jahresabschluss 2024 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.20224:

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 14.11.2025 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 vorgelegt. Dieser stellt die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2024 dar und bildet das Ergebnis der

Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

 

Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit

erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist,

wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

 

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2024 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf,

zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt:

 

Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Jahr 2024:

 

Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Verwaltung die notwendige Datengrundlage erst am 21.07.2025 (Vorjahr: 30.08.2024) durch die Stadtentwässerung übermittelt wurde.

 

Stellungnahme:

r die abschließende Ermittlung des Betreiberentgeltes muss der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2024 vorliegen. Ein Verzug wirkt sich auf den Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde entsprechend aus.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

- Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde zum 31.12.2024

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde 2024 (7580 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Prüfungsbericht Stadtentwässerung 2024 (153 KB)