Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Die Sitzung wird um 19:21 Uhr und um 19:28 Uhr für jeweils eine Minute unterbrochen, um die Einwohner anzuhören. Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss mit der untenstehenden Ergänzung zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ergänzung unter > Begründung > Lage und Geltungsbereich
Der Golfplatz „Rethmar Golf“ liegt südlich der Ortschaft Rethmar zwischen dem Mittellandkanal, der Gretenberger Straße (L411) und dem Verbindungsweg „Am Golfplatz“, der Rethmar mit Klein Lobke verbindet. Der Golfplatz wird über diesen Verbindungsweg von Rethmar und über die Gretenberger Straße (L411) aus erschlossen. Abstimmungsergebnis:
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