Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0772  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 208 "Golfplatz" 2. Änderung, im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: Zustimmung zum Entwurf und Beschluss über die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
26.01.2026 
Sitzung des Ortsrates Rethmar      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
27.01.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
208-2 Golfplatz - Entwurf mit Begründung

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

 

1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208Golfplatz“ in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ wurden die Voraussetzungen für die Errichtung eines Golfplatzes im Süden der Ortslage von Rethmar geschaffen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ wurden die überbaubaren Flächen neu organisiert. Die überbaubare Fläche „B3“ und die Stellplatzfläche wurden vergrößert.

 

Um den Golfplatz entsprechend den heutigen und zukünftigen Anforderungen nutzen und gestalten zu können, ist eine Umstrukturierung der gültigen Bebaubarkeit erforderlich. Daher sollen die entsprechenden textlichen Festsetzungen so geändert werden, dass die Bebauungsmöglichkeit fexibler gestaltet wird ohne den Versiegelungsgrad zu erhöhen. Dafür werden die textlichen Festsetzungen entsprechend angepasst. Die Region Hannover hat für dieses Vorgehen bereits ihre Zustimmung in Aussicht gestellt.

 

Die Änderung des Bebauungsplans soll über das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen, da die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Umstrukturierung der Bebaubarkeit nicht berührt, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden.

 

Es gibt durch die Änderung keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete).

Aufgrund der geplanten Nutzung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Auch wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von den Angaben in der Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

 

Da von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird, ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren nach § 3 (2) BauGB, die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung, und zur Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wird das Verfahren nach § 4 (2) BauGB angewandt. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Gegenstand des oben unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“. Der Entwurf besteht aus einem Textteil und der Begründung dazu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 mit Begründung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 208-2 Golfplatz - Entwurf mit Begründung (1888 KB)