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Auszug - Bebauungsplan Nr. 208 "Golfplatz" 2. Änderung, im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: Zustimmung zum Entwurf und Beschluss über die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2025/0772 Bebauungsplan Nr. 208 "Golfplatz" 2. Änderung, im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: Zustimmung zum Entwurf und Beschluss über die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach der Diskussion zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0772 und zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatzwird der Antrag des Ortsrates Rethmar zur Ergänzung der Begründung vorgestellt. Auf Seite 2 der Beründung unter dem Punkt LAGE UND GELTUNGSBEREICH im ersten Absatz, soll der letzte Satz um „… und von der Gretenberger Straße (L411) …“ ergänzt werden. Damit lautet der letzte Satz „Der Golfplatz wird über diesen Verbindungsweg von Rethmar und von der Gretenberger Straße (L411) aus erschlossen.“ Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt schließt sich dem Änderungsantrag des Ortsrates Rethmar an.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit der Ergänzung dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en